Auf dieser Seite können Sie sich zur Corona-Schnelltestung in unserem MVZ am Kirchberg anmelden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir einen positiven Befund bei einem Antigenschnelltest gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Verdacht einer COVID-19-Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt melden müssen. Positiv getestete Personen sind verpflichtet, einen PCR-Test zur Überprüfung des Verdachts durchführen zu lassen. Wenn bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus durch den PCR-Test bestätigt wurde, erhält das Gesundheitsamt ebenfalls eine Information und ordnet eine Isolierung an. Sie sollten aber bereits bei dem Verdacht auf eine Infektion und während der Wartezeit auf das Testergebnis zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen meiden. Folgen Sie während der häuslichen Isolation bitte den Anordnungen des Gesundheitsamtes.
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